Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
TONwerk57 GmbH Böschhof 3 6331 Hünenberg Schweiz
Mit der Erteilung eines Auftrags akzeptieren die Kunden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der TONwerk57 GmbH (nachfolgend „Tw57“) und ihren Kunden. Die Vertragssprache ist Deutsch.
§2 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische oder mündliche Beauftragung zustande. Auch E‑Mail‑ oder Online‑Bestätigungen gelten als verbindliche Auftragserteilung.
§3 Leistungen
Tw57 erbringt tontechnische Dienstleistungen, kreative Leistungen sowie sämtliche Studio‑ und Produktionsarbeiten. Alle Leistungen werden unabhängig vom späteren Endprodukt oder dessen Nutzung in Rechnung gestellt.
§4 Nutzungsrechte
Audioproduktionen von Tw57 unterliegen projektbezogenen Nutzungsrechten. Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der jeweiligen Rechnung oder einer gesonderten Vereinbarung. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.
§5 SUISA und Rechte Dritter
Verwendet der Kunde geschützte Werke (Musik, Sprache, Samples etc.), ist er selbst für die Klärung sämtlicher Rechte Dritter verantwortlich. Tw57 ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob Inhalte gegen gesetzliche Vorschriften verstossen. Der Kunde haftet für alle daraus entstehenden Schäden oder Ansprüche.
SUISA‑Gebühren sind vom Kunden zu tragen. Bei SUISA‑pflichtigen Produktionen (z. B. Vervielfältigung von Bild‑ oder Tonträgern) werden SUISA‑Gebühren oder Freistellungsaufträge separat verrechnet.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Leistungsschutzrechte und das Eigentum am gelieferten Material bei Tw57.
§6 Fälligkeit & Eigentumsvorbehalt
Die Vergütung wird mit Übergabe der Audioproduktion fällig. Die Übergabe erfolgt persönlich oder durch elektronische Übermittlung.
Eine Nutzung oder Weiterverwertung der Produktion vor vollständiger Bezahlung ist nicht gestattet.
§7 Haftungsausschluss
Schadenersatzansprüche gegen Tw57 sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Tw57 haftet insbesondere nicht für:
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Schäden durch Weitergabe, Weiterverwendung oder Wiederverkauf der Audioproduktionen
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Schäden an Wiedergabegeräten oder daraus entstehende Folgeschäden
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unsachgemässe Nutzung durch Kunden oder Dritte
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Verzögerungen durch Fremdleistungen, technische Defekte, höhere Gewalt, Krankheit oder andere unvorhersehbare Ereignisse
Terminzusagen erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.
§8 Beanstandungen
Tw57 gewährleistet eine technisch und künstlerisch einwandfreie Produktion. Ist der Kunde bei der Fertigstellung anwesend, gilt die Produktion als abgenommen. Ist er nicht anwesend, gelten die künstlerischen und tontechnischen Entscheidungen von Tw57 als verbindlich.
Bei berechtigten Mängeln besteht ausschliesslich Anspruch auf Nachbesserung. Der Kunde hat Tw57 mindestens zwei Nachbesserungsversuche einzuräumen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet, gewünschte Stilrichtungen, Bearbeitungen oder Produktionsdetails im Auftrag klar zu definieren. Nachträgliche Änderungen können zusätzlich verrechnet werden.
§9 Film- und Fotografierverbot
In sämtlichen Räumlichkeiten und Aussenbereichen von Tw57 ist Filmen und Fotografieren nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt. Tw57 behält sich das alleinige Recht vor, eigenes Foto‑ oder Videomaterial zu veröffentlichen.
§10 Preise, Zahlungs- und Stornobedingungen
Sofern keine individuelle Preisvereinbarung getroffen wurde, gelten die aktuellen Preislisten von Tw57. Alle Preise verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen sowie Mahngebühren erhoben werden.
Stornobedingungen für gebuchte Studiotermine
Bei Absage durch den Kunden gelten folgende Ausfallgebühren:
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20 % bei Absage kürzer als 12 Wochen
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40 % bei Absage kürzer als 6 Wochen
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70 % bei Absage kürzer als 2 Wochen
Berechnungsgrundlage ist der gültige Tagessatz der gebuchten Termine.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das gelieferte Material Eigentum von Tw57.
§11 Rechtswahl & Gerichtsstand
Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zug.
§12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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